SECURA
Massivhaus AG
Sitz der Gesellschaft
Zum Wilden Grund 17
D-91189 Rohr
Eintragung im Handelsregister
Amtsgericht: Nürnberg
Registernummer: HRB 16773
Umsatzsteuer-ID: DE 204 323 814
Steuernummer: 241/120/70040
1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden
Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit
in Anspruch genommen wird.
3. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie die Aus-
wertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Makler-
vertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
4. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu
bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages
vereinbar – vertraulich behandeln.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng
vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger
oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen oder auch nur der Adresse,
und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaft-
lichem Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne
dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
6. Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer
bekannt.
7. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur
mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unauf-
gefordert zu unterrichten.
8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende
Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden,
soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche
Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekanntzugeben.
9. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Ab-
schluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt,
unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der
Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
10. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten)
unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision
gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
11. Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig
zu werden.
12. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns
nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande ge-
kommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Ver-
mittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsangelegenheiten berechnen wir eine
Provision in der nachstehend aufgeführten Höhe inkl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer
von derzeit 19 %:
a. bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich vergleichbaren Geschäften 3,57 % vom Kaufpreis.
b. bei Vermietung, Verpachtung oder wirtschaftlich vergleichbaren Geschäften für Wohnimmo-
bilien 2,38 Monatsmieten; dies sind die vom Provisionspflichtigen zu zahlenden Beträge zzgl.
aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten.
c. für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von unter 5 Jahren 3,57
Monatsbruttowarmmieten (Bruttowarmmiete = Kaltmiete + sämtliche Nebenkosten + Heizung
+ MwSt.), bei einer Mietlaufzeit ab 5 Jahren und länger beträgt die Provision 3,57 % aus der
zehnfachen Jahresbruttowarmmiete. Optionsvereinbarungen sind der Mietvertragslaufzeit gleich-
gestellt.
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektab-
nehmer an die SECURA Massivhaus AG zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot
nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
13 Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandel-
ten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten
Kaufpreis.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen
Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg
erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der
Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein
Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.
Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen
Verträge durch uns.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen
einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere
Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst
erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung
zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber
provisionspflichtig sind.
14. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber
selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte
oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen,
vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen stehen.
15. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen
oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses
zahlbar.
16. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls
sofort fällig.
17. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist
oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung
von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
18. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns,
ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen,
können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote
sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen
können.
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
Schwabach/ Nürnberg der Gerichtsstand.
SECURA Massivhaus AG
Rohr, Oktober 2017