Datenschutz - Datenerhebung für Immobilien und Kaufinteressenten
Erhebung der Daten für Makler und Immobiliengeschäfte
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist gemäß BDSG zulässig, wenn eine
Rechtsvorschrift dies zulässt oder eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Daten dürfen erhoben
werden, wenn und soweit dies für die Begründung und Abwicklung eines Vertrages erforderlich ist.
Datenerhebung bzgl. Geldwäschegesetz
Beim Verkauf einer Immobilie ist die Feststellung der Identität des Verkäufers und des Kaufinteressenten durch
das Geldwäschegesetz vorgeschrieben. Nach § 8 GWG darf der Makler auch den Ausweis des Kunden kopieren.
Weiterführendes Interesse durch Kunden oder Kaufinteressenten
Soweit es um darüber hinausgehende Daten geht, die der Kaufinteressent/Kunde dem Makler mitteilt, ist die
Erhebung durch BDSG gedeckt, weil diese Daten zur Durchführung des Maklervertrages erforderlich sind.
Löschung der Daten
Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmung gepflegt und wenn der Grund der
Speicherung/Archivierung wegfällt auch wieder gelöscht. Ausnahmen sind, wenn Kunden/Kauf-
interessenten die weitere Beratung/Betreuung wünschen. Dies wird mit den Geschäftspartnern,
Kunden und/oder Kaufinteressenten jeweils schriftlich festgehalten und so der DSGVO entsprochen.
Rechtliche Besonderheiten und Bestimmungen
Nach dem GwG sind die Daten über die Identität des Kaufinteressenten und des Verkäufers allerdings fünf Jahre
aufzubewahren. Aus steuer- und handelsrechtlichen Gründen sind diese Daten zehn Jahre aufzubewahren.
Die Secura Massivhaus-Vertrauensgarantie
Auch ohne gesetzliche Vorgaben pflegen wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen unseren Geschäftskunden
und Partnern. Dies ist Teil unserer gelebten Unternehmensphilosophie und diese praktizieren wir von Anfang an. Sollte
es doch einmal zu Unstimmigkeiten kommen, so stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Secura Massivhaus AG
Stand: 2019